Suchergebnisse
  • 7 von 38

Verordnung: Nach der mit dem badischen Kriegskollegium getroffenen Vereinbarung sind alle in Hessen anzutreffenden badischen Deserteure festzunehmen und an die nächste badische Garnison oder Justizbehörde auszuliefern (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...