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Verordnungen: Bagatell-Reparaturen in Dienstwohnungen oder Gebäuden sind von den Inhabern zu tragen, wenn nicht durch Kapitän-Ingenieur [Helfrich] Müller oder einen anderen Bauschreiber oder Bauverwalter eine derartige Maßnahme angeordnet wird (Druck)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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