Andreas von Eberschwein und seine Ehefrau Christine geb. Cloit bekennen, daß die ihnen von dem Magistrate und den Vorstehern des Hospitals zu Ahlen eingeräumte Mitbenutzung des Hospital-Brunnens keinerlei Freiheit oder Gerechtigkeit daran in sich halte.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...