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Vollmacht der Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, Ludwig IV. von Hessen-Marburg, Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Georg I. von Hessen-Darmstadt wegen der Vierer und Ganerben des Busecker Tals (Abschrift)
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Vollmacht der Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, Ludwig IV. von Hessen-Marburg, Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Georg I. von Hessen-Darmstadt wegen der Vierer und Ganerben des Busecker Tals (Abschrift)