Amalia Regina verwitwete G. zu Orttenburg, geborene G. von Zinzendorff und Pottendorff, und Johann Georg, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, schließen nach dem Vergleich ddo. Orttenburg 24. Dez. 1706 hinsichtlich des Bezugs des Wittumsitzes Neu Orttenburg oder Zusammenwohnens, da im Punkt 7 eine Absonderung ausdrücklich vorbehalten wurde, um Missverständnissen vorzubeugen, folgende zusätzliche Vereinbarungen auch in Hinblick auf Punkt 9 und unter Berücksichtigung des Punktes 5 des Ehevertrags, dass eine gebührend ausgestattete Wohnung oder jährlich dafür 100 Rtlr in bar zu leisten sind. Gemäß § 6 des Ehevertrags erhält die Mutter Zugpferde und Kutschen. Anstatt der im Punkt 7 des Vergleichs bestimmten Tafel und Kost der Bedienten erhält sie 4 Säcke Weizen, 25 Säcke Korn, 40 Säcke Hafer, 4 Säcke Gerste, 12 Säcke Gerstlinsen, 12 Fuder Heu, das nötige Brennholz und die freie Zuführung, 50 Eimer Weißbier aus dem Bräuhaus im Markt, ein Wild, ein Reh und die notwendige Streu für Pferd und Vieh. Will die G. aber von hier weggehen, so bekommt sie für den Abzug 500 fl, die in Quartalen in Regensburg ausgezahlt werden. Ungeachtet dessen wird der G. das im Punkt 7 des Vergleichs zugesicherte Wittum zu Neu Orttenburg zugesichert und freigestellt, ob sie Tafel und Kost bei Hof mit dem Personal oder im Fall der Separierung das Wittum in Hintern Schloß oder nach diesem Vergleich haben will oder Punkt 10 des Ehevertrags eintritt.; S 1 und 2: A 1 und 2.; US: Amalia Regina verwittibte Greffin zu Orttenburg gebohrne Geffin von Zinzendorff und Pottendorf mp.; J. G. Graff zu Ortenburg mp.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv