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Verordnung betreffend das am 18. Juni 1778 ergangene Generalausschreiben, dass sämtliche Steuerkommissare und Peräquatoren [Steuereinschätzer] den durch allerlei Anrodung oder sonstige Verbesserungen der Güter und somit erhöhte Taxe sich ergebenden Steuerkapitalszugang anzeigen und berichten sollen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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