Der Kanzler [Bischof. Heinrich] von Konstanz und der Prothonotar Magister Johannes überhören und vergleichen nach den vorgelegten Original die in ...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
[1298] 1) August 3, Worms
Ausf. auf einem Pergamentstreifen von 50 cm Länge und 17,5 cm Breite, Grafen v. Katzenelnbogen Ein ursprgl. rückseitig aufgedr. spitzovales Sg. von 4,4:7 cm in rotem Wachs ist abgesprungen. Kopfvermerk und Datum von anderer Hand in anderer Tinte nachgetragen 3)
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Kanzler [Bischof. Heinrich] von Konstanz und der Prothonotar Magister Johannes überhören und vergleichen nach den vorgelegten Original die in Kopie eingereichten Urkunden 2) König Rudolfs von 1276 September 15 [= Demandt: Regesten v. Katzenelnbogen S. 119 Nr. 211] und König Adolfs von 1297 November 10 [= Nr. 391, jetzt: B 3 Nr. 11 und 12],1297 Dezember 24 [= Demandt: Regesten v. Katzenbogen S. 158 Nr. 392] und 1298 März 11 [= Demandt: Regesten v. Katzenelnbogen S. 158 Nr. 394] für Graf Eberhard v. Katzenelnbogen - 3. nonas augusti apud Wormaciam facta est collacio
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Ziegenhainer Repertorium I fol. 101 v.; 1) Dieses den beteiligten Personen und dem Schriftcharakter nach in die ersten Jahre König Albrechts gehörende Stück muss vor Herbst 1300 angefertigt sein, da damals der bis dahin als Prothonotar König Albrechts tätige Magister Johannes [von Dürbheim] Vizekanzler, dann Kanzler wurde. Johannes löste Eberhard vom Stein als Kanzler ab, der sich seit Oktober 1298 am Hofe nachweisen lässt und als Mitglied des Mainzer Domkapitels von Erzbischof Gerhard auf Grund seiner ihm am 13. September 1298 vom König bestätigten Privilegien, die das Recht der Kanzlerernennung einschlossen (Vogt, Mz. Regg. 549), als solcher ernannt worden war (vgl. auch Hessel, Jahrbücher Kg. Albrechts S. 203). Da aber in der Vorlage [Bischof Heinrich] von Konstanz, der Prothonotar und Vizekanzler König Rudolfs und engste Berater Albrechts (vgl. Hessel 206), als Kanzler erscheint, muss sie vor der Ernennung Eberhards vom Stein zum Kanzler entstanden sein und kann dann nur auf 1298 datiert werden; 2) Diese amtliche Prüfung der Privilegien vollzog sich offensichtlich so, dass Graf Eberhard die vier verschiedenen Originale und ihre auf obigem Pergamentblatt vereinigten Kopie, welche er vorher von anderer Seite hatte anfertigen lassen, Kanzler und Prothonotar vorlegte, die dann die Verlesung und Vergleichung der Originale mit den Kopien vornahmen. Anschließend wurde oben der einleitende Vermerk (auf einem ursprünglich vom Urkundenkopisten freigelassenen Raum von 5 cm) und unten das Datum (vom Prothonotar ?) hinzugefügt. Das geht daraus hervor, dass die Hand, welche den einleitenden Vermerk und das Datum geschrieben hat, sich nach Duktus und Tinte deutlich von der Hand des Urkundenkopisten unterscheidet und zudem in dessen Text Verbesserungen angebracht hat. Diese Prüfung der Kopie sollte zweifellos einer späteren Bestätigung dieser Privilegien durch den König als Grundlage dienen. Bezeichnenderweise hat König Albrecht jedoch nur die Urkunde seines Vaters von 1276 September 15 erneuert und bestätigt (Demandt: Regesten der Grafen v. Katzenelnbogen S. 163 Nr. 411), dagegen keine der hier aufgenommenen Urkunden König Adolfs; 3) Da dieses Stück im Katzenelnbogener Archiv überliefert ist (was auch aus seinem Erhaltungszustand - es ist angemodert - und der Hand des Rückvermerks: 1297 hervorgeht), ist es entweder doppelt hergestellt oder aber, was wahrscheinlicher ist, dem Grafen wieder zurückgegeben worden, zumal doch nur die Urkunde König Rudolfs bestätigt wurde. Es ist kanzleigeschichtlich auch insofern von Interesse, als es den Nachweis erbringt, dass König Albrecht damals (vier Wochen nach der Entscheidungsschlacht von Göllheim) nicht im Besitz der Register König Adolfs war, in die er, nach ihrer bruchstückhaften Überlieferung in den Beständen des St. Geogenstiftes zu Limburg an der Lahn (Staatsarchiv Wiesbaden Abt. 40) zu schließen, auch niemals gelangt sein dürfte (vgl. Struck, Eine neue Quelle zur Gesch. Kg. Adolfs in Nass. Ann. 63, 1952 S. 72ff.)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Ziegenhainer Repertorium I fol. 101 v.; 1) Dieses den beteiligten Personen und dem Schriftcharakter nach in die ersten Jahre König Albrechts gehörende Stück muss vor Herbst 1300 angefertigt sein, da damals der bis dahin als Prothonotar König Albrechts tätige Magister Johannes [von Dürbheim] Vizekanzler, dann Kanzler wurde. Johannes löste Eberhard vom Stein als Kanzler ab, der sich seit Oktober 1298 am Hofe nachweisen lässt und als Mitglied des Mainzer Domkapitels von Erzbischof Gerhard auf Grund seiner ihm am 13. September 1298 vom König bestätigten Privilegien, die das Recht der Kanzlerernennung einschlossen (Vogt, Mz. Regg. 549), als solcher ernannt worden war (vgl. auch Hessel, Jahrbücher Kg. Albrechts S. 203). Da aber in der Vorlage [Bischof Heinrich] von Konstanz, der Prothonotar und Vizekanzler König Rudolfs und engste Berater Albrechts (vgl. Hessel 206), als Kanzler erscheint, muss sie vor der Ernennung Eberhards vom Stein zum Kanzler entstanden sein und kann dann nur auf 1298 datiert werden; 2) Diese amtliche Prüfung der Privilegien vollzog sich offensichtlich so, dass Graf Eberhard die vier verschiedenen Originale und ihre auf obigem Pergamentblatt vereinigten Kopie, welche er vorher von anderer Seite hatte anfertigen lassen, Kanzler und Prothonotar vorlegte, die dann die Verlesung und Vergleichung der Originale mit den Kopien vornahmen. Anschließend wurde oben der einleitende Vermerk (auf einem ursprünglich vom Urkundenkopisten freigelassenen Raum von 5 cm) und unten das Datum (vom Prothonotar ?) hinzugefügt. Das geht daraus hervor, dass die Hand, welche den einleitenden Vermerk und das Datum geschrieben hat, sich nach Duktus und Tinte deutlich von der Hand des Urkundenkopisten unterscheidet und zudem in dessen Text Verbesserungen angebracht hat. Diese Prüfung der Kopie sollte zweifellos einer späteren Bestätigung dieser Privilegien durch den König als Grundlage dienen. Bezeichnenderweise hat König Albrecht jedoch nur die Urkunde seines Vaters von 1276 September 15 erneuert und bestätigt (Demandt: Regesten der Grafen v. Katzenelnbogen S. 163 Nr. 411), dagegen keine der hier aufgenommenen Urkunden König Adolfs; 3) Da dieses Stück im Katzenelnbogener Archiv überliefert ist (was auch aus seinem Erhaltungszustand - es ist angemodert - und der Hand des Rückvermerks: 1297 hervorgeht), ist es entweder doppelt hergestellt oder aber, was wahrscheinlicher ist, dem Grafen wieder zurückgegeben worden, zumal doch nur die Urkunde König Rudolfs bestätigt wurde. Es ist kanzleigeschichtlich auch insofern von Interesse, als es den Nachweis erbringt, dass König Albrecht damals (vier Wochen nach der Entscheidungsschlacht von Göllheim) nicht im Besitz der Register König Adolfs war, in die er, nach ihrer bruchstückhaften Überlieferung in den Beständen des St. Geogenstiftes zu Limburg an der Lahn (Staatsarchiv Wiesbaden Abt. 40) zu schließen, auch niemals gelangt sein dürfte (vgl. Struck, Eine neue Quelle zur Gesch. Kg. Adolfs in Nass. Ann. 63, 1952 S. 72ff.)
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
01.07.2025, 1:41 PM CEST
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Hierarchy detail view
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- Sonderbestände der Urkunden (Provenienzbestände) (Archival tectonics)
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- 1 Findbuch Demandt (Classification)