Kaiser Ludwig bestimmt aus Gnade für den Grafen Gotfrid von Diez und den Grafen Gerhard seinen Sohn, daß ihre hörigen Leute (ir aigen man) nicht in die Städte oder sonsthin verziehen dürfen, daß keine Stadt sie als Bürger annehmen solle und daß die Grafen etwa Verziehende mit Gewalt zurückführen dürfen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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