Hans Schellenmann, B. zu Vaihingen, wegen Werbung von Soldaten in einigen Amtsflecken etliche Tage im Turm zu Vaihingen gef., jedoch begnadigt und entlassen, gelobt eidlich, sich in Zukunft solcher Handlungen zu enthalten, ohne obrigkeitliche Erlaubnis Vaihingen nicht zu verlassen, Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen, und schwört U.