Verordnung: Die Hessische Geschichte soll erfasst werden. Dazu ist es notwendig, dass die Pfarrer und Beamten die alten und auch die neuen Namen von Gebäuden und andern dazugehörigen Dingen, auch alte und neue Namen von Städten, Dörfern, Wäldern, Flüssen, Feldern und Wegen, so auch den Weg der darum liegenden Städte und Klöster beschreiben