Berthold [II. von Sternberg], Bischof von Würzburg, bekundet, dass der zwischen ihm und der Abtei Fulda schwelende Streit wegen der Unbilden, die ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1251-1300
1283 Juni 25
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum in prato apud Gozelheim in crastino Iohannis Baptiste. Datum vero Karlstat proxima sequenti die anno Domini M° CC LXXX tercio pontificatus nostri anno nono
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Berthold [II. von Sternberg], Bischof von Würzburg, bekundet, dass der zwischen ihm und der Abtei Fulda schwelende Streit wegen der Unbilden, die seine Leute gegen die Einwohner von Hundsfeld verübt haben, durch die vier Schiedsrichter Graf Gerhard von Rieneck, Gottfried von Brauneck, Gottfried von Hohenlohe und Herden von Gründlach verglichen worden sei. So soll für einen getöteten Hörigen der Fuldaer Kirche ein nach dem Gutdünken des Dietrich von Hohenberg gleichwertiger Höriger aus dem Ort oder der Umgebung übergeben werden. Den Geschädigten und den Hinterbliebenen von Getöteten und Verletzten in Hundsfeld sollen 160 Pfund heller (haller) am Fest des heiligen Martin [November 11] gezahlt werden. Für die Zahlung an Gerhard von Rieneck, Dietrich von Hohenberg, Friedrich von Flache und Heinrich von Esselbach (Espelbach) bürgen gegenüber dem römischen König der Graf Eberhard von Katzenelnbogen und Berthold von Lisberg. Wird das Geld nicht bezahlt, dürfen sich die Fuldaer Bürgen so lange in Hammelburg versorgen lassen, bis das Geld bezahlt ist: Graf Eberhard von Katzenelnbogen und Dietrich von Hohenberg reiten jeweils mit drei Pferden ein; beide dürfen sich vertreten lassen; Eberhard durch einen Ritter, Dietrich durch einen Ritter oder einen Knappen. Notfalls darf die Schuld auch mit Waffengewalt eingeholt werden. Weiterhin verspricht Bischof Berthold, am Tag nach Mariä Himmelfahrt [August 16] an den römischen König zwei Kanoniker und zwei Ministerialen in die Stadt Gelnhausen (Geylenhusen) abzuordnen. Handlungsort: 1283 Juni 25 auf der Wiese bei Gössenheim. Ausstellungsort: Karlstadt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bischof Berthold
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. C; UB Hohenlohe 1, Nr. 427; Wilhelm Füsslein, Das Ringen um die bürgerliche Freiheit im mittelalterlichen Würzburg des 13. Jahrhunderts. Mit neuen Urkunden, in: Historische Zeitschrift 134 (1926), S. 267-318, hier S. 280, Nr. 2; Wilhelm Füsslein, Zwei Jahrzehnte würzburgischer Stifts-, Stadt- und Landesgeschichte 1254-1275, in: Neue Beiträge zur Geschichte deutschen Altertums 32 (1926), S. 127, Nr. 4; Regest: Regesta Thuringiae IV, Nr. 2206; Demandt, Katzenelnbogen III, Nr. 6300 [nach dem Druck von Schannat]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Berthold [II. von Sternberg], Bischof von Würzburg, bekundet, dass der zwischen ihm und der Abtei Fulda schwelende Streit wegen der Unbilden, die seine Leute gegen die Einwohner von Hundsfeld verübt haben, durch die vier Schiedsrichter Graf Gerhard von Rieneck, Gottfried von Brauneck, Gottfried von Hohenlohe und Herden von Gründlach verglichen worden sei. So soll für einen getöteten Hörigen der Fuldaer Kirche ein nach dem Gutdünken des Dietrich von Hohenberg gleichwertiger Höriger aus dem Ort oder der Umgebung übergeben werden. Den Geschädigten und den Hinterbliebenen von Getöteten und Verletzten in Hundsfeld sollen 160 Pfund heller (haller) am Fest des heiligen Martin [November 11] gezahlt werden. Für die Zahlung an Gerhard von Rieneck, Dietrich von Hohenberg, Friedrich von Flache und Heinrich von Esselbach (Espelbach) bürgen gegenüber dem römischen König der Graf Eberhard von Katzenelnbogen und Berthold von Lisberg. Wird das Geld nicht bezahlt, dürfen sich die Fuldaer Bürgen so lange in Hammelburg versorgen lassen, bis das Geld bezahlt ist: Graf Eberhard von Katzenelnbogen und Dietrich von Hohenberg reiten jeweils mit drei Pferden ein; beide dürfen sich vertreten lassen; Eberhard durch einen Ritter, Dietrich durch einen Ritter oder einen Knappen. Notfalls darf die Schuld auch mit Waffengewalt eingeholt werden. Weiterhin verspricht Bischof Berthold, am Tag nach Mariä Himmelfahrt [August 16] an den römischen König zwei Kanoniker und zwei Ministerialen in die Stadt Gelnhausen (Geylenhusen) abzuordnen. Handlungsort: 1283 Juni 25 auf der Wiese bei Gössenheim. Ausstellungsort: Karlstadt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bischof Berthold
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. C; UB Hohenlohe 1, Nr. 427; Wilhelm Füsslein, Das Ringen um die bürgerliche Freiheit im mittelalterlichen Würzburg des 13. Jahrhunderts. Mit neuen Urkunden, in: Historische Zeitschrift 134 (1926), S. 267-318, hier S. 280, Nr. 2; Wilhelm Füsslein, Zwei Jahrzehnte würzburgischer Stifts-, Stadt- und Landesgeschichte 1254-1275, in: Neue Beiträge zur Geschichte deutschen Altertums 32 (1926), S. 127, Nr. 4; Regest: Regesta Thuringiae IV, Nr. 2206; Demandt, Katzenelnbogen III, Nr. 6300 [nach dem Druck von Schannat]
Flache [Wüstung bei Weickersgrüben nahe Gemünden, Lkr. Main-Spessart].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.04.20252252, 09:13 MESZ
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