Verhinderung des Bettelns am Tage des Stralauer Fischzuges
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A Rep. 003-01 Nr. 113
A Rep. 003-01 Nr. 18580
Registratursignatur: A Rep. 003-01 Nr. Generalia A VI Nr. 20
A Rep. 003-01 Königliches Armendirektorium / Magistrat der Stadt Berlin, Armendirektion
A Rep. 003-01 Königliches Armendirektorium / Magistrat der Stadt Berlin, Armendirektion >> 1. Armendirektion >> 1.1. Direktion >> 1.1.5. Organisation der Armenpflege
1826 - 1839
Archivale
Microfilm/-fiche: A 4350
Der Stralauer Fischzug, eine alljährlich ab 24. August, dem Bartholomäustag, begangene Festwoche, durch den Stralau berühmt werden sollte, geht auf das Jahr 1574 zurück. In einem Edikt vom 22. Februar 1574 verfügte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg ein Verbot des Fischens von Ostern bis Bartholomäus. Wörtlich heißt es im Edikt: „Wir Wollen, Setzen und Ordnen, dass alle und jegliche Wasser mit großen Garnzügen vom Grünen Donnerstag bis auf Bartholomäi durchaus sollen verschonet werden, damit die Fischerei nicht zu Schaden komme, weil der Laich und die jungen Fische zu Unzeiten gebraucht werden.“
Der Fischzug beging also feierlich das Anfischen nach der jährlichen Schonzeit. An den Fischzug erinnert die Statue des „Stralauer Fischers“ im Fischerbrunnen am Rathaus Treptow, die der Bildhauer Reinhold Felderhoff 1916 geschaffen hat. Da das Fest jedes Jahr in wüstere Saufgelage, Schlägereien und orgiastisches Treiben ausartete, wurde es am 23. August 1873 vom Amtsvorsteher verboten.
Der Fischzug beging also feierlich das Anfischen nach der jährlichen Schonzeit. An den Fischzug erinnert die Statue des „Stralauer Fischers“ im Fischerbrunnen am Rathaus Treptow, die der Bildhauer Reinhold Felderhoff 1916 geschaffen hat. Da das Fest jedes Jahr in wüstere Saufgelage, Schlägereien und orgiastisches Treiben ausartete, wurde es am 23. August 1873 vom Amtsvorsteher verboten.
Stralauer Fischzug
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
12.02.2026, 09:57 MEZ
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- 1. Armendirektion (Gliederung)
- 1.1. Direktion (Gliederung)
- 1.1.5. Organisation der Armenpflege (Gliederung)