Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
01.07 Behörden und Einrichtungen des Heiligen Römischen Reichs
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831
Mit dem Reichsvikariat für die Lande sächsischen Rechts stand dem Kurfürsten-Herzog von Sachsen neben der Kurwürde und dem Erzamt des Reichsmarschalls eine weitere Funktion im Gefüge der Reichsverfassung dauerhaft zu. Die Aktenüberlieferung, die im 18. Jahrhunderts aus der periodischen Wahrnehmung des Reichsvikariats durch den sächsischen Kurfürsten entstand, steht selbständig neben der Überlieferung der landesherrlich-kursächsischen Regierungsbehörden. Dazu treten Akten, die bei der Wahrnehmung kommissarischer Aufgaben in kaiserlichem Auftrag anfielen. Die Beständegruppe umfasst weiterhin Prozessakten der beiden höchsten Gerichte des Alten Reichs, die bei Auflösung des Reichskammergericht in Wetzlar und aufgrund von Abgaben aus der Wiener Reichshofratsregistratur im 19. Jahrhunderts an das Königreich Sachsen gelangten.