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Münz-Dekret: Es wird festgestellt, dass die guten Gold- und Silbermünzen immer mehr ins Ausland abfließen und dafür minderwertige Scheidemünzen ins Land hereinkommen. In Ergänzung zur Verordnung vom 9. September 1740 und 24. April 1741 werden neue Umrechnungssätze von verschiedenen hochwertigen ausländischen Münzen bekannt gegeben, nach denen sich alle zu richten haben

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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