Papst Bonifazius [VIII] beurkundet, daß er einen Dompropst zu Würzburg (preposito ecclesie Herbipolensis) damit beauftragt hat, die Klage von Burkhart, Chorherr zu Öhringen (canonicus ecclesie in Orengau), zu untersuchen und eine Entscheidung zu treffen, wobei diese Klage auf einer Auseinandersetzung zwischen der Klause zu Neunkirchen (priorissa et conventus monasterii in Nuwenkirchen), die dem Benediktinerkloster [zu Comburg ?] untersteht ? (per decanum et priorissam soliti gubernari ordinis sancti Benedicti), und dem bereits erwähnten Burkhard; Chorherr zu Öhringen, basiert und mehrere Güter, die Berthold Sonel [Sützel ?] und dessen Bruder Heinrich [Lesch ?] der bereits erwähnten Klause zu Neunkirchen übergeben hatten, betrifft.
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Papst Bonifazius [VIII] beurkundet, daß er einen Dompropst zu Würzburg (preposito ecclesie Herbipolensis) damit beauftragt hat, die Klage von Burkhart, Chorherr zu Öhringen (canonicus ecclesie in Orengau), zu untersuchen und eine Entscheidung zu treffen, wobei diese Klage auf einer Auseinandersetzung zwischen der Klause zu Neunkirchen (priorissa et conventus monasterii in Nuwenkirchen), die dem Benediktinerkloster [zu Comburg ?] untersteht ? (per decanum et priorissam soliti gubernari ordinis sancti Benedicti), und dem bereits erwähnten Burkhard; Chorherr zu Öhringen, basiert und mehrere Güter, die Berthold Sonel [Sützel ?] und dessen Bruder Heinrich [Lesch ?] der bereits erwähnten Klause zu Neunkirchen übergeben hatten, betrifft.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 U 294
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I >> 3. Sonstige Ortsbetreffe >> 3.27 Neunkirchen >> Sifried, Abt des Benediktinerklosters Comburg (abbate monasterii in Kamberg ordinis sancti Benedicti) in der Diözese Würzburg (Herbipolensis dyocesis), beurkundet als von einem Dompropst H. zu Würzburg (ab honorabili viro H. preposito Herbipolensi) berufener Richter (iudice subdelegato) in der Auseinandersetzung zwischen Burkhard, Chorherr zu Öhringen (canonico ecclesie Orengauensis), auf der einen Seite mit Arnold, Bevollmächtigter (procuratore) der Klausnerinnen zu Neunkirchen (sororum inclusorri in Nuwenkirchen), auf der anderen Seite die Berufung des bereits erwähnten [Domprobst zu Würzburg] (a predicto procuratore) in dieser Sache durch [Papst Bonifazius VIII.] (copia vescripti papalis) und gibt diese Urkunde vom 1295 Jun. 17 im Wortlaut wieder, in der Papst Bonifazius [VIII.] einen Dompropst zu Würzburg damit beaufragt, in eben dieser Auseinandersetzung eine Entscheidung zu treffen; des weiteren legt der A. in dieser Angelegenheit einen Untersuchungstermin (ad procedendum in causa predicta) fest.
1295 Juni 17 (XV. kalendas Julii)
Urkunden
Ausstellungsort: Anagni (Anagnie)
Siegler: Papst Bonifazius [VIII]
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert in der Urkunde von 1295 Nov. 22 (U 294)
Siegler: Papst Bonifazius [VIII]
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert in der Urkunde von 1295 Nov. 22 (U 294)
Sifried, Abt des Benediktinerklosters Comburg (abbate monasterii in Kamberg ordinis sancti Benedicti) in der Diözese Würzburg (Herbipolensis dyocesis), beurkundet als von einem Dompropst H. zu Würzburg (ab honorabili viro H. preposito Herbipolensi) berufener Richter (iudice subdelegato) in der Auseinandersetzung zwischen Burkhard, Chorherr zu Öhringen (canonico ecclesie Orengauensis), auf der einen Seite mit Arnold, Bevollmächtigter (procuratore) der Klausnerinnen zu Neunkirchen (sororum inclusorri in Nuwenkirchen), auf der anderen Seite die Berufung des bereits erwähnten [Domprobst zu Würzburg] (a predicto procuratore) in dieser Sache durch [Papst Bonifazius VIII.] (copia vescripti papalis) und gibt diese Urkunde vom 1295 Jun. 17 im Wortlaut wieder, in der Papst Bonifazius [VIII.] einen Dompropst zu Würzburg damit beaufragt, in eben dieser Auseinandersetzung eine Entscheidung zu treffen; des weiteren legt der A. in dieser Angelegenheit einen Untersuchungstermin (ad procedendum in causa predicta) fest.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:41 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Deutscher Orden (Tektonik)
- Regierung Mergentheim (Tektonik)
- Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I (Bestand)
- 3. Sonstige Ortsbetreffe (Gliederung)
- 3.27 Neunkirchen (Gliederung)
- Sifried, Abt des Benediktinerklosters Comburg (abbate monasterii in Kamberg ordinis sancti Benedicti) in der Diözese Würzburg (Herbipolensis dyocesis), beurkundet als von einem Dompropst H. zu Würzburg (ab honorabili viro H. preposito Herbipolensi) berufener Richter (iudice subdelegato) in der Auseinandersetzung zwischen Burkhard, Chorherr zu Öhringen (canonico ecclesie Orengauensis), auf der einen Seite mit Arnold, Bevollmächtigter (procuratore) der Klausnerinnen zu Neunkirchen (sororum inclusorri in Nuwenkirchen), auf der anderen Seite die Berufung des bereits erwähnten [Domprobst zu Würzburg] (a predicto procuratore) in dieser Sache durch [Papst Bonifazius VIII.] (copia vescripti papalis) und gibt diese Urkunde vom 1295 Jun. 17 im Wortlaut wieder, in der Papst Bonifazius [VIII.] einen Dompropst zu Würzburg damit beaufragt, in eben dieser Auseinandersetzung eine Entscheidung zu treffen; des weiteren legt der A. in dieser Angelegenheit einen Untersuchungstermin (ad procedendum in causa predicta) fest. (Archivale)