Papst Bonifazius [VIII] beurkundet, daß er einen Dompropst zu Würzburg (preposito ecclesie Herbipolensis) damit beauftragt hat, die Klage von Burkhart, Chorherr zu Öhringen (canonicus ecclesie in Orengau), zu untersuchen und eine Entscheidung zu treffen, wobei diese Klage auf einer Auseinandersetzung zwischen der Klause zu Neunkirchen (priorissa et conventus monasterii in Nuwenkirchen), die dem Benediktinerkloster [zu Comburg ?] untersteht ? (per decanum et priorissam soliti gubernari ordinis sancti Benedicti), und dem bereits erwähnten Burkhard; Chorherr zu Öhringen, basiert und mehrere Güter, die Berthold Sonel [Sützel ?] und dessen Bruder Heinrich [Lesch ?] der bereits erwähnten Klause zu Neunkirchen übergeben hatten, betrifft.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner