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Graf Ernst v. Solms-Münzenberg bekundet, dass sein Butzbacher Keller, Georg v. Rehe, mit seiner (des A) Zustimmung von Hans Löb eine Verschreibung...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 8 1571-1610
1573 Juli 18
Ausf., Perg., durch Schnitte kassiert, anh. Sg. abgef., Unterschrift
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Ernst v. Solms-Münzenberg bekundet, dass sein Butzbacher Keller, Georg v. Rehe, mit seiner (des A) Zustimmung von Hans Löb eine Verschreibung über 200 Gulden bzw. 10 Gulden jährlicher Gülte eingelöst habe, die er (der A) dem Mainzer und Nieder-Weiseler Johanniterkomtur Joachim Spar 1565 Juni 12 (Nr. 3230) verschrieben habe, dieser aber seinem gen. Vetter abgetreten habe.