Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg gestattet den Bürgern Thies Wolf und Klaus Roggenbunck aus Mölln, welche die Fischerei auf dem Drüsensee und anderen Seen auf 10 Jahre für 900 Mark, abzutragen in den ersten 8 Jahren, gepachtet haben, nachdem sie in den ersten beiden Jahren 300 Mark gezahlt, die Restsumme von 600 Mark in 8, statt der früheren Bestimmung gemäß in 6 Jahren, zu zahlen. d.d. Ratzeburg mandages nha Laurentii.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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