Vergleich zwischen dem Konvent zu Ellen und dem Halbpächter zu Palmesholz, bezüglich Pachtlieferungen, Pachtrückständen, Ackerbebauung und Sommersaat. An den fürstlichen Kellner zu Kaster soll der Pächter wegen der Restanten des vergangenen Jahrs 34 Malter Roggen ausdreschen und liefern, ferner für den Konvent vierzig Malter Gerste, 6 Malter Weizen und 6 Malter Erbsen ausdreschen lassen. Es unterzeichnen der Prior Willibrord Noethen, Elisabeth von Broich, Frau zu Ellen, Maria Wallgraf von Cortis, Subpriorin. Für die Pächter Johann Danners und seine Frau Lisbeth unterschreibt Arndt von Thummermuth. Beglaubigt auf beiderseitigen Wunsch durch Johann Schnorrenberg, Pfarrer zu Bettenhoven. Geschehen den 5. Augusti 1652 auf Ratifikation hoher Obrigkeit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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