Freiadlige Qualität des von dienheimschen Hofes wie auch der übrigen freiadligen Häuser (es handelt sich weithin auch um den Anspruch der Oberrheinischen Reichsritterschaft auf Exemtion von jeglicher Jurisdiktion) (vielfach nur generelle Verhandlungen) Tomus II.: 1784 - 1788 (Nr. 94 - 183)