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Anweisung: Beamte sollen bei Superintendenten, Oberforst- und Jägermeistern keine Eingriffe tun
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.2 Landesdienst, Personal >> D.2.1 Einstellung, Beförderung, Amtspflichten und -freiheiten, Kautionsstellung
1638 November 5
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 25
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