Dompropst Christoph von Lamberg (1), Freiherr zu Ortnegkh (2) und Ottenstain (3), senior Johann von Khienburg (4) und das Domkapitel Salzburg verleihen auf Bitten von Domdekan Wilhelm von Trautmanßdorf den Brüdern Georg und David den Khirchpergern auf beider Lebenszeit zu Leibgeding zwei Huben zu Pühl (5) im Amt Sunnderguet (6), die zuvor Ulrich Pächler als Freistifter inne hatte und freiwillig abgetreten hat, sowie die neuen Einfäng bei der Stainen Khrenndl am Preßegkh, welche ins Amt Khetlprugkh (7) gehören. Einer der Brüder oder ein Vertreter hat jährlich im Anwaldtstift zu erscheinen und die Ehrung zu reichen sowie alle Dienste und Grundzinsen nach Ausweis der Urbarbücher zu leisten und die Weihsteuern eines neuen Dompropstes zu übernehmen. Die Brüder versprechen, das Gut in gutem Zustand zu halten, die zugehörigen Hölzer und Wälder zu haien und nur für den Eigenbedarf zu nutzen und ansonsten nichts darin schlagen zu lassen. Die Liegenschaften können sie nur mit Einverständnis des Domkapitels übergabsweise oder bestandsweise an andere Personen übertragen, unter der Voraussetzung, dass alle im Erzstift Salzburg gebräuchlichen Leibgedingsregelungen eingehalten werden. Zudem dürfen die Liegenschaften nicht mit fremder Gült oder Ewiggülten belastet werden. Bei jedem Besitzwechsel ist die Anlait fällig. Im Säumnisfall besteht ein Pfändungsrecht auf den Objekten bis zur völligen Begleichung der Schulden, außerdem das Recht des Domkapitels, den Besitzer abzustrafen. Empfänger: Kirchberger: Georg u. David. Siegler: S: Salzburg, Domkapitel
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Dompropst Christoph von Lamberg (1), Freiherr zu Ortnegkh (2) und Ottenstain (3), senior Johann von Khienburg (4) und das Domkapitel Salzburg verleihen auf Bitten von Domdekan Wilhelm von Trautmanßdorf den Brüdern Georg und David den Khirchpergern auf beider Lebenszeit zu Leibgeding zwei Huben zu Pühl (5) im Amt Sunnderguet (6), die zuvor Ulrich Pächler als Freistifter inne hatte und freiwillig abgetreten hat, sowie die neuen Einfäng bei der Stainen Khrenndl am Preßegkh, welche ins Amt Khetlprugkh (7) gehören. Einer der Brüder oder ein Vertreter hat jährlich im Anwaldtstift zu erscheinen und die Ehrung zu reichen sowie alle Dienste und Grundzinsen nach Ausweis der Urbarbücher zu leisten und die Weihsteuern eines neuen Dompropstes zu übernehmen. Die Brüder versprechen, das Gut in gutem Zustand zu halten, die zugehörigen Hölzer und Wälder zu haien und nur für den Eigenbedarf zu nutzen und ansonsten nichts darin schlagen zu lassen. Die Liegenschaften können sie nur mit Einverständnis des Domkapitels übergabsweise oder bestandsweise an andere Personen übertragen, unter der Voraussetzung, dass alle im Erzstift Salzburg gebräuchlichen Leibgedingsregelungen eingehalten werden. Zudem dürfen die Liegenschaften nicht mit fremder Gült oder Ewiggülten belastet werden. Bei jedem Besitzwechsel ist die Anlait fällig. Im Säumnisfall besteht ein Pfändungsrecht auf den Objekten bis zur völligen Begleichung der Schulden, außerdem das Recht des Domkapitels, den Besitzer abzustrafen. Empfänger: Kirchberger: Georg u. David. Siegler: S: Salzburg, Domkapitel
Domkapitel Salzburg Urkunden, BayHStA, Domkapitel Salzburg Urkunden 312/a
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1567 August 25
Fußnoten:
1)
2) Ortenegg (slowen. Ortnek, Burg bei Ribnica, SLO)
3) Ottenstein (Gde. Rastenfeld, PB Krems, NÖ, A)
4) Kienburg (Gde. Matrei i. Osttirol, PB Lienz, Tirol, A)
5) Sundergau
6)
7)
1)
2) Ortenegg (slowen. Ortnek, Burg bei Ribnica, SLO)
3) Ottenstein (Gde. Rastenfeld, PB Krems, NÖ, A)
4) Kienburg (Gde. Matrei i. Osttirol, PB Lienz, Tirol, A)
5) Sundergau
6)
7)
Domkapitel Salzburg Urkunden
Urkunden
ger
Sprache: dt.
Originaldatierung: Salzburg, montags nach sanndt Bartholomeus tag den 25. tag augusti 1567
Unternummer: a
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1567
Monat: 8
Tag: 25
Äußere Beschreibung: Insert in Urk. v. 1567 XI 27 = Nr. 314
Originaldatierung: Salzburg, montags nach sanndt Bartholomeus tag den 25. tag augusti 1567
Unternummer: a
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1567
Monat: 8
Tag: 25
Äußere Beschreibung: Insert in Urk. v. 1567 XI 27 = Nr. 314
Kirchberger: Georg\ Bruder v. David
Kirchberger: David\ Bruder v. Georg
Kirchberger: David\ Sohn d. Wilhelm von Trautmannsdorf, Domdekan Salzburg
Kirchberger: Georg\ Sohn d. Wilhelm von Trautmannsdorf, Domdekan Salzburg
Lamberg: Christoph von, Dompropst, Salzburg
Trautmannsdorf: Wilhelm von, Domdekan, Salzburg
Kienburg: Johann von, Domherr u. senior, Salzburg
Lamberg (wo ?)
Ortenegg (slowen. Ortnek, Burg bei Ribnica, SLO)
Ottenstein (Gde. Rastenfeld, PB Krems, NÖ, A)
Sundergau: Amt
Pühl, Sundergau (LG Rosenheim o. Wasserburg/Kling)
Khetlprugkh (wo ?): Amt
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Dekane\ Wilhelm von Trautmannsdorf
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Domherren\ Johann von Kienburg
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Pröpste\ Christoph von Lamberg
Kienburg (Gde. Matrei i. Osttirol, PB Lienz, Tirol, A)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:29 MESZ
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