Dompropst Christoph von Lamberg (1), Freiherr zu Ortnegkh (2) und Ottenstain (3), senior Johann von Khienburg (4) und das Domkapitel Salzburg verleihen auf Bitten von Domdekan Wilhelm von Trautmanßdorf den Brüdern Georg und David den Khirchpergern auf beider Lebenszeit zu Leibgeding zwei Huben zu Pühl (5) im Amt Sunnderguet (6), die zuvor Ulrich Pächler als Freistifter inne hatte und freiwillig abgetreten hat, sowie die neuen Einfäng bei der Stainen Khrenndl am Preßegkh, welche ins Amt Khetlprugkh (7) gehören. Einer der Brüder oder ein Vertreter hat jährlich im Anwaldtstift zu erscheinen und die Ehrung zu reichen sowie alle Dienste und Grundzinsen nach Ausweis der Urbarbücher zu leisten und die Weihsteuern eines neuen Dompropstes zu übernehmen. Die Brüder versprechen, das Gut in gutem Zustand zu halten, die zugehörigen Hölzer und Wälder zu haien und nur für den Eigenbedarf zu nutzen und ansonsten nichts darin schlagen zu lassen. Die Liegenschaften können sie nur mit Einverständnis des Domkapitels übergabsweise oder bestandsweise an andere Personen übertragen, unter der Voraussetzung, dass alle im Erzstift Salzburg gebräuchlichen Leibgedingsregelungen eingehalten werden. Zudem dürfen die Liegenschaften nicht mit fremder Gült oder Ewiggülten belastet werden. Bei jedem Besitzwechsel ist die Anlait fällig. Im Säumnisfall besteht ein Pfändungsrecht auf den Objekten bis zur völligen Begleichung der Schulden, außerdem das Recht des Domkapitels, den Besitzer abzustrafen. Empfänger: Kirchberger: Georg u. David. Siegler: S: Salzburg, Domkapitel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv