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Anordnung: Wiederholung der Bekanntmachung, dass alle Heiratsgesuche der Unteroffiziere und Soldaten an den Regiments- und Korpskommandeur zu richten sind und nicht an das Kriegsministerium. Künftig wird das Fehlverhalten bestraft
Anordnung: Wiederholung der Bekanntmachung, dass alle Heiratsgesuche der Unteroffiziere und Soldaten an den Regiments- und Korpskommandeur zu richten sind und nicht an das Kriegsministerium. Künftig wird das Fehlverhalten bestraft
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
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Darmstadt, 1823 August 12
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