Gemeinschaftliche Regierung Waldenburg (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Sf 10
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Schillingsfürst >> Zentrale Behörden vor 1806
1745-1800
Inhalt und Bewertung
Die Zuständigkeit der 1745 von den drei Häusern der Waldenburger Linie errichteten gemeinschaftlichen Behörde erstreckte sich auf alle die Waldenburger Linie insgesamt betreffenden weltlichen und kirchlichen Angelegenheiten. Zugleich bildete sie die oberste gerichtliche Instanz für die Fürstentümer des Waldenburger Stammesteils.
Gliederung: 1. Waldenburger Linie und Territorium; 2. Verwaltungsangelegenheiten; 3. Weltliche Diener; 4. Beziehungen zur Neuensteiner Linie; 5. Religionsdifferenzen mit der Neuensteiner Linie; 6. Konsistorialangelegenheiten; 7. Civilia; 8. Criminalia; 9. Mainhardter Prozeß; 10. Stadt, Stift und Hospital Öhringen; 11. Aktiv- und Passivlehen; 12. Beziehungen zu Reichs- und Kreisinstitutionen; 13. Beziehungen zu Auswärtigen; 14. Militaria; 15. Handakten Kanzler von Bernegger.
1. Zur Verwaltungsgeschichte und zur Geschichte des Bestands: 1745 errichteten die Häuser Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Pfedelbach und Hohenlohe-Schillingsfürst eine "Hochfürstlich Hohenlohe-Waldenburgische Gemeinschaftliche Regierung" mit Sitz in Waldenburg. Jedes der drei Häuser stellte einen adligen oder gelehrten Rat; Sitz und Stimme hatte ferner der Kanzler und Konsistorialpräsident Albrecht Friedrich von Bernegger (1682-1752), dessen Handakten in der Registratur verblieben. Den Vorsitz der neuen kollegial organisierten Behörde übernahm als Präsident der hohenlohe-schillingsfürstische Geheime Rat Patrizius Andreas Freiherr von Stuart (+ 1785), der dieses Amt bis zu seinem Tod innehatte. Ihm folgte nach mehrjähriger Vakanz 1791 Johann Bernhard Bertrand Freiherr von Francken (+ 1798). Letzter Direktor war der hohenlohe-bartensteinische Geheime Rat Johann Michael Knörzer (+ 1823). Obwohl ihre Aufhebung bereits 1797 erwogen worden war und die Serie der Protokolle nur bis 1798 reicht, bestand die gemeinschaftliche Regierung vermutlich bis 1806 fort; jedenfalls ist sie im Hof- und Adreßkalender von 1801 noch nachgewiesen (S. 104). Erster Sitz der gemeinschaftlichen Regierung war Waldenburg. 1764, nach dem Aussterben des jüngeren Hauses Hohenlohe-Pfedelbach, wurde sie nach Pfedelbach verlegt, wo infolge der Aufhebung der partikularen hohenlohe-pfedelbachischen Zentralbehörden Diensträume frei geworden waren. Aber bereits 1767 ordnete Fürst Karl Albrecht zu Hohenlohe-Schillingsfürst aus Kostengründen und aus Gründen der Geschäftsvereinfachung die Verlegung nach Schillingsfürst an. Inwieweit die Übersiedlung sämtlicher hohenlohe-schillingsfürstischer Zentralbehörden von Schillingsfürst nach Waldenburg 1793 auch die gemeinschaftliche Regierung betraf, kann aufgrund der vorliegenden Akten nicht entschieden werden. Ihre Registratur verblieb in Schillingsfürst. Die Zuständigkeit der gemeinschaftlichen Regierung erstreckte sich auf alle die Waldenburger Linie insgesamt betreffende weltliche und kirchliche Angelegenheiten. Zu den ersteren gehörten vornehmlich die Reichs-, Kreis-, Kollegial- und Lehensachen sowie die Korrespondenz mit den Reichs- und Kreisgesandtschaften. Als nachgeordnete Behörde unterstand ihr das Linienamt Öhringen mit der - bis 1782 - Waldenburger Hälfte der Stadt Öhringen. Ferner übte sie beratende bzw. gutachterliche Funktionen gegenüber den weiterbestehenden Partikularregierungen der drei, ab 1764 zwei Häuser aus und bildete die oberste gerichtliche Instanz für den Waldenburger Stammesteil. Im Zusammenhang mit der Verlegung des Regierungsitzes wurde auch die aus Akten und Protokollen bestehende Registratur 1768 von Waldenburg nach Schillingsfürst verlagert. Trotz der Betreuung durch Registratoren blieb sie unverzeichnet. Bei dem auf älteren Akten nachweisbaren Signaturenschema "Stoß .../Fasc. ..." handelt es sich vermutlich nur um Transportnummern. Auch nach der Aufhebung der Regierung infolge der Mediatisierung 1806 verblieb die Registratur in Schillingsfürst. Erst 1826 fand in bescheidenem Umfang eine Aufteilung nach der Territorialpertinenz zwischen der älteren Linie des Hauses Hohenlohe-Schillingsfürst (nun Hohenlohe-Waldenburg), der 1807 entstandenen jüngeren Linie in Schillingsfürst und Hohenlohe-Bartenstein statt, bei der 135 Faszikel nach Waldenburg und Bartenstein abgegeben wurden. 1841 trafen die Fürsten Friedrich Karl zu Hohenlohe-Waldenburg und Philipp Ernst zu Hohenlohe-Schillingsfürst ein Abkommen, das eine grundsätzliche Regelung der offenen Archivfragen zwischen beiden Häusern in der Weise vorsah, daß alle "Privat- als öffentliche Akten bis zum Jahr 1807, wenn sie sich nicht einzig und allein auf die Herrschaft Schillingsfürst beziehen", an die ältere Linie in Waldenburg extradiert werden sollten. Bei strikter Durchführung hätte demnach praktisch die gesamte Registratur der ehemaligen gemeinschaftlichen Regierung nach Waldenburg überführt werden müssen. Voraussetzung wäre eine sorgfältige Verzeichnung des Schriftguts gewesen. Dazu fehlte es in den Jahren vor 1848 in Schillingsfürst an den personellen und finanziellen Möglichkeiten. Tatsächlich wurden nur wenige Faszikel abgegeben. Nach 1848 scheint auf Waldenburger Seite das Interesse erlahmt zu sein. Um 1850 erfolgte eine listenförmige Verzeichnung durch Bedienstete der Domänenkanzlei Schillingsfürst, allerdings unter Vermischung von Schriftgut jeder älteren Provenienz, das sich im Schillingsfürster Archiv vorfand. Der so erfaßte Schriftgutkörper erhielt die Bezeichnung "Alter Bestand". 1890 und 1898 extradierte die Domänenkanzlei Schillingsfürst nochmals Akten der gemeinschaftlichen Regierung an die Domänenkanzleien Öhringen und Waldenburg. Diese betrafen fast ausschließlich die Verwaltung der ehemals gemeinschaftlichen Stadt Öhringen und der gemeinschaftlichen Institutionen in der Stadt. Als "Acta regiminis oeringensia" hatten sie eine besondere Sparte in der gemeinschaftlichen Regierungsregistratur gebildet. In den Jahren nach 1945 plante Dr. Wolfgang Mommsen, der spätere Präsident des Bundesarchivs, eine grundlegende Neuordnung des Schillingsfürster Archivs. Er führte sie jedoch infolge seiner Berufung an das Staatsarchiv Nürnberg nur ansatzweise durch. Zu den Arbeiten, die er abschließen konnte, gehörte die Erschließung der Reichs-, Kreis- und Grafentagsakten, deren jüngere Schicht (ab 1745) Teil der gemeinschaftlichen Regierungsregistratur war. Diesem Bestand gab Mommsen die Bezeichnung "Rep. 206". Er wurde 1948 mit Einverständnis des Archiveigentümers dem Staatsarchiv Nürnberg übereignet.
2. Zur Verzeichnung: Das durch fehlende Betreuung und unsachgemäße Eingriffe Befugter und Unbefugter sehr durcheinandergeratene Archiv Schillingsfürst wurde 1973-1976 in das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein überführt. 1972 stimmte die bayerische Staatliche Archivverwaltung der Rückübereignung der 1948 nach Nürnberg abgegebenen Schillingsfürster Archivalien zu, so daß das gesamte ursprünglich vorhandene Schriftgut in Neuenstein zusammengeführt werden konnte. Zunächst wurde das Archiv anhand der gültigen Repertorien bzw. Verzeichnisse aufgestellt. Eine Verzeichnung mit dem Ziel der Formierung provenienzgerechter Bestände wurde von dem Unterzeichnenden ab 1990 in Angriff genommen. Diese Arbeit, soweit sie die Registratur der gemeinschaftlichen Regierung betraf, konnte im wesentlichen 1996 abgeschlossen werden. Leider ließ sich die an sich wünschenswerte Rekonstruktion des gesamten Schriftgutkörpers aus arbeitsökonomischen, verzeichnungstechnischen und nicht zuletzt eigentumsrechtlichen Gründen nicht verwirklichen. Nicht in die Verzeichnung einbezogen wurden die Reichs-, Kreis- und Grafentagsakten (Rep. 206), die aber anhand des Mommsenschen Repertoriums benutzt werden können. Die Ende des 19. Jahrhunderts nach Waldenburg und Öhringen abgegebenen Acta oeringensia bilden seit 1985 den Bestand "Verwaltung von Öhringen" des Archivs Waldenburg. Schließlich liegen die Protokolle der gemeinschaftlichen Regierung im Bestand "Amtsbücher" des Archivs Schillingsfürst. Weitere Akten befinden sich mit Sicherheit im Archiv Waldenburg und mit einiger Wahrscheinlichkeit im Archiv Bartenstein, möglicherweise auch im Pertinenzbestand "Personalakten" des Archivs Schillingsfürst. Bei der Benutzung sind die parallelen Bestände des Archivs Schillingsfürst sowie das Archiv Waldenburg zu berücksichtigen. Da ein Schwerpunkt des Archivmaterials bei den Religionsdifferenzen zwischen der Neuensteiner und der Waldenburger Linie liegt, sei in diesem Zusammenhang besonders auf die Sammlung der Religionsdrucksachen des Gemeinschaftlichen Hausarchivs hingewiesen. Der Bestand, der die Bezeichnung "Archiv Schillingsfürst: Gemeinschaftliche Regierung Waldenburg" erhielt, wurde 1990-1996 von Archivamtmann W. Beutter verzeichnet und abschließend geordnet. Er umfaßt in 19,3 lfd. m 985 Büschel. Neuenstein, im Juli 1997 W. Beutter
985 Bü (19,3 lfd.m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ