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Anweisung an die hessischen Steuerperäquatoren [Steuereinschätzer] der Provinz Starkenburg, wie die neue Steuererhebungs- und Verrechnungsart der direkten Steuern zu handhaben ist, insbesondere auch die Urkunden über die Verrechnung der Steuern
Anweisung an die hessischen Steuerperäquatoren [Steuereinschätzer] der Provinz Starkenburg, wie die neue Steuererhebungs- und Verrechnungsart der direkten Steuern zu handhaben ist, insbesondere auch die Urkunden über die Verrechnung der Steuern
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.3 Steuern, Steuerschätzung und -berichtigung
Darmstadt, 1821 Juni 6
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Starkenburg
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