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Hans Bunck aus Bittenfeld, wegen strafbarer Handlungen während der Bauernunruhen zu Waiblingen gef., jedoch wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, Streitigkeiten mit seinem Landesherrn, dessen Dienern, Untertanen und Zugewandten gütlich oder rechtlich nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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