Amtsgericht Burgwedel (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 725 Burgwedel
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.5 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover
1879-2009
Enthält: Generalakten, Strafsachen, Sammelakten zu Kirchenaustritten, Protokollbücher von Schiedsmännern, Konkursverfahren, Zwangsversteigerungssachen, Handelsregisterakten, Vormundschaftssachen, Familienrechtssachen, Zivilprozessakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Das Amtsgericht Burgwedel, das am 15. Januar 1947 wieder eröffnet wurde, gehörte seit 1879 zum Bezirk des Landgerichts Hannover (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 280). Als Sprengel des Amtsgerichts Burgwedel war das Amt Burgwedel festgelegt worden (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 508).
Nach dem Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 16. Juli 1962 (Nds. GVBl. 1962, S. 85-131) gehörten folgende Gemeinden des Landkreises Burgdorf zum Bezirk des Amtsgerichts Burgwedel: Abbensen, Altwarmbüchen, Bennemühlen, Berkhof, Bissendorf, Brelingen, Dudenbostel-Rodenbosten, Elze, Engensen, Fuhrberg, Gailhof, Großburgwedel, Hellendorf, Isernhagen (Farster, Hohenhorster, Kircher und Niederhägener Bauerschaft), Kirchhorst, Kleinburgwedel, Meitze, Mellendorf, Negenborn, Neuwarmbüchen, Oegenbostel, Oldhorst, Resse, Scherenbostel, Thönse, Wennebostel und Wettmar. Nach der Neufassung dieses Gesetzes vom 13. November 1974 auf Grundlage der Neuorganisation der Gemeinden und Kreise (Nds. GVBl. 1974, S. 487-502) umfasste der Amtsgerichtsbezirk die Gemeinden Burgwedel, Warmbüchen und Wedemark des Landkreises Hannover. Bei der Neufassung 1978 (Nds. GVBl. 1978, S. 533-548) bestand sein Bezirk nun aus den Gemeinden Burgwedel, Isernhagen und Wedemark des Landkreises Hannover.
Seit dem 1. Januar 2002 ist das Amtsgericht Hannover auch im Amtsgerichtsbezirk Burgwedel für die Führung des Handelsregisters zuständig (Nds. GVBl. 2001, S. 345f).
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: August 2013
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Burgwedel schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Burgwedel vor 1945 (Hann. 172 Burgwedel) an.
Bestandsgeschichte: Stand: August 2013
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Das Amtsgericht Burgwedel, das am 15. Januar 1947 wieder eröffnet wurde, gehörte seit 1879 zum Bezirk des Landgerichts Hannover (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 280). Als Sprengel des Amtsgerichts Burgwedel war das Amt Burgwedel festgelegt worden (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 508).
Nach dem Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 16. Juli 1962 (Nds. GVBl. 1962, S. 85-131) gehörten folgende Gemeinden des Landkreises Burgdorf zum Bezirk des Amtsgerichts Burgwedel: Abbensen, Altwarmbüchen, Bennemühlen, Berkhof, Bissendorf, Brelingen, Dudenbostel-Rodenbosten, Elze, Engensen, Fuhrberg, Gailhof, Großburgwedel, Hellendorf, Isernhagen (Farster, Hohenhorster, Kircher und Niederhägener Bauerschaft), Kirchhorst, Kleinburgwedel, Meitze, Mellendorf, Negenborn, Neuwarmbüchen, Oegenbostel, Oldhorst, Resse, Scherenbostel, Thönse, Wennebostel und Wettmar. Nach der Neufassung dieses Gesetzes vom 13. November 1974 auf Grundlage der Neuorganisation der Gemeinden und Kreise (Nds. GVBl. 1974, S. 487-502) umfasste der Amtsgerichtsbezirk die Gemeinden Burgwedel, Warmbüchen und Wedemark des Landkreises Hannover. Bei der Neufassung 1978 (Nds. GVBl. 1978, S. 533-548) bestand sein Bezirk nun aus den Gemeinden Burgwedel, Isernhagen und Wedemark des Landkreises Hannover.
Seit dem 1. Januar 2002 ist das Amtsgericht Hannover auch im Amtsgerichtsbezirk Burgwedel für die Führung des Handelsregisters zuständig (Nds. GVBl. 2001, S. 345f).
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: August 2013
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Burgwedel schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Burgwedel vor 1945 (Hann. 172 Burgwedel) an.
Bestandsgeschichte: Stand: August 2013
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
11,0
Bestand
Literatur: Klaus Bemmann: Die Geschichte der Gerichtsbarkeit und der Gerichtsgebäude in Burgwedel. Festschrift zur Einweihung der Neubauten des Amtsgerichts. Langenhagen 1992 (Signatur der Dienstbibliothek des HSTAH: T Burgwedel 1)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.04.2025, 12:31 MESZ