Search results

Paulin Lorentz, wohnhaft zu Neuenstadt, einige Zeit gef., weil er wegen der Hinterlassenschaft des Wolf Thoma entgegen einem empfangenen fürstlichen Befehl ein Ansuchen bei den Kriegsfürsten und der Stadt Heilbronn stellte, jedoch auf Fürbitte seiner zur Zeit kranken Ehefrau, Kinder, Tochtermänner und Freunde wieder freigelassen, schwört U. und verspricht eidlich, seine Atzung zu bezahlen, sich gehorsam und geziemend zu verhalten, das werktägliche Zechen bei Tag und Nacht zu unterlassen, nur an Feiertagen zu ehrbaren Leuten zum Weintrinken zu gehen, ordentlich haushalten, wie es einem redlichen und getreuen Haushaltsvorstand und Ehemann geziemt, fleißig zu arbeiten, über Nacht nur mit wissen eines jeweiligen Amtmanns oder Kellers zu Neuenstadt außerhalb des Fleckens Neuenstadt zu bleiben und erst nach Ablauf des ihm gnadenhalber auf 1 Jahr bewilligten Wohnrechts zu Neuenstadt, d.h. nach Ablauf des Jahres 1553, ein neues Ansuchen zu stellen. Bürgen (um 150 fl): Hans und Michel Lorentz, Brüder, Hans Otig, Wolf Zoller, Schmied, Jung Quirein Haß, alle B. zu Neuenstadt, Martin Laiß zu Buchhorn [Kr. Heilbronn], und Wendel Woltz zu Kochersteindfeld.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...