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Graf Botho v.Stolberg-Wernigerode bekundet, dass er zwischen Graf Philipp v. Solms-Münzenberg wegen dessen Tochter Dorothea und Graf Ernst zu Mans...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1512 Mai 21
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Freitag nach Ascensionis Domini
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Botho v.Stolberg-Wernigerode bekundet, dass er zwischen Graf Philipp v. Solms-Münzenberg wegen dessen Tochter Dorothea und Graf Ernst zu Mansfeld-Heldrungen eine Eheberedung des Inhalts vermittelt habe, dass Dorothea eine Summe von 4.000 rheinische Gulden Frankfurter Währung auf Schloss Arthern als Wittum sowie 50 Gulden jährlicher Gülte als Morgengabe erhält
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 4 - Ausf., Perg., anh. Sg. gut erh.