Kaspar Moritz aus Walddorf, zu Tübingen gef., weil er sich der Brandstiftung verdächtig gemacht und seine früheren Verschreibungen nicht eingehalten hatte, jedoch nach einigen Wochen mit der Auflage freigel., ohne Erlaubnis des Landesherrn das Fürstentum Württemberg nicht zu verlassen und sich auf Aufforderung hin erneut zu verantworten, schwört U. und gelobt eidlich, diese Bedingungen zu befolgen.