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Der Anteil an Burg und Stadt zu Hatzfeld [Hatzfeld (Eder), Stadt, Lkr. Waldeck-Frankenberg]. Die Burg soll den Landgrafen von Hessen offen stehen,...
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A I u, von Hatzfeld sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Hatzfeldt, Nr. 6
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Ha >> Hatzfeld, von >> 1300-1499
1412 Mai 15
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Anteil an Burg und Stadt zu Hatzfeld [Hatzfeld (Eder), Stadt, Lkr. Waldeck-Frankenberg]. Die Burg soll den Landgrafen von Hessen offen stehen, jedoch nicht gegen das Erzbistum Mainz. Die 1412 Belehnten verzichten auf alle Ansprüche auf die hessische Verschreibung über 600 Schillinge Turnosen für die von Bicken, die ihr Vetter Kraft von Hatzfeld nun besitzt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottfried von Hatzfeld, Kraft von Hatzfeld
Belehnte/r: Gottfried und Kraft von Hatzfeld, Söhne des verstorbenen Johann von Hatzfeld