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Zwei Burglehen zu Biedenkopf [Stadt, Lkr. Marburg-Biedenkopf] im Umfang von zwölf Mark Geld Biedenkopfer Währung, wie sie der verstorbene Vater de...
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A I u, von Breitenbach sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Breidenbach Nr. 8
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Br >> Breidenbach, von >> 1360-1499
1412 Mai 03
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Zwei Burglehen zu Biedenkopf [Stadt, Lkr. Marburg-Biedenkopf] im Umfang von zwölf Mark Geld Biedenkopfer Währung, wie sie der verstorbene Vater der 1412 Belehnten zu Lehen getragen hat. Solange die 1412 Belehnten die Burg Biedenkopf als Pfand innehaben, sollen sie sich das Burglehen selbst auszahlen. Nach der Wiedereinlösung der Burg durch den Landgrafen von Hessen hat dieser die zwölf Mark Geld zu zahlen.
Belehnte/r: Gerlach und Johann von Breidenbach, Brüder, Ritter, Söhne des verstorbenen Ritters Johann von Breidenbach