Hauptverwaltung der Bibliotheken im Generalgouvernement (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
BArch R 52-X F
call number: R 52-X F
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Auswärtiges, Kolonial- und Besatzungsverwaltung >> Besatzungsverwaltung
1940-1944
Geschichte des Bestandsbildners: Durch Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete vom 12. Okt. 1939 (RGBl. I, 1939, S. 2077f) wurden die im Sept. 1939 militärisch besetzten polnischen Gebiete, soweit nicht in das Deutsche Reich bzw. in die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland eingegliedert, der deutschen Zivilverwaltung unterstellt. Zum Generalgouverneur wurde Dr. Hans Frank bestellt; er unterstand dem Führer unmittelbar. Sitz des Generalgouverneurs war seit Nov. 1939 Krakau. Das Amt des Stellvertreters hatte bis Mai 1940 Arthur Seyß-Inquart inne, der nach seiner Ernennung zum Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete von Josef Bühler abgelöst wurde. Bühler leitete auch das Amt des Generalgouverneurs, das im Sommer 1940 zur Regierung des Generalgouvernements aufgewertet wurde. [Vgl. Bogdan Musial, Deutsche Zivilverwaltung und Judenverfolgung im Generalgouvernement. Eine Fallstudie zum Distrikt Lublin 1939-1944, Wiesbaden 1999, S. 24.]
Die Zentralbehörde gliederte sich in das Staatssekretariat und 12 Hauptabteilungen: Innere Verwaltung, Finanzen, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Forsten, Arbeit, Propaganda, Wissenschaft und Unterricht, Bauwesen, Eisenbahnen sowie Post. [Vgl. Dritte Verordnung über den Aufbau der Verwaltung des Generalgouvernements (Gliederung der Regierung des Generalgouvernements) vom 16. März 1941, Verordnungsblatt für das Generalgouvernement, Nr. 21/1941 vom 20. März 1941, S. 99f.]
Zur Hauptabteilung Wissenschaft und Unterricht gehörten die Abteilung I Wissenschaft und Volksbildung und die Abteilung II Erziehung und Unterricht. Der Abteilung I angegliedert war die Hauptverwaltung der Bibliotheken unter Leitung von Dr. Gustav Abb. Deren Aufgabe bestand 1. in der „Sicherung aller wissenschaftlichen Bibliotheken des Generalgouvernements (rund 200, Stadt-, Kirchen-, Kloster-und Adelsbibliotheken)" und 2. in der „Einrichtung und Leitung der Verwaltung der vier deutschen Staatsbibliotheken in Krakau, Warschau, Lublin und Lemberg." [Vgl. Übersicht über das Bibliothekswesen des Generalgouvernements (1943), BArch R 4901/13675, Bl. 208-215.]
Durch Verfügung des Staatssekretärs (Bühler) vom 18. Mai 1942 waren diese vier Staatsbibliotheken aus dem Rahmen der Distriktverwaltungen gelöst und fach- und verwaltungsmäßig der Hauptverwaltung der Bibliotheken untergeordnet worden.
Die Staatsbibliothek Krakau setzte sich zusammen aus der Bibliothek der ehemals Jagiellonischen Universität, der Bibliothek der Akademie der Wissenschaften (einschließlich Verlagsarchiv), der Bibliothek der Bergakademie, aus Bibliotheken der ehemaligen Seminare und Institute der Universität sowie aus beschlagnahmten Privatbibliotheken der Stadt und des Distrikts Krakau. Ihr zugedacht waren die Aufgaben einer Zentralbibliothek des Generalgouvernements, einer Zentralstelle für das Pflichtexemplarwesen und „der Verleihung von Büchern nach dem Reich durch den Deutschen Leihverkehr". Die Leitung lag in den Händen von Dr. Abb.
Die Staatsbibliothek Warschau gliederte sich in drei Abteilungen: die ehemalige Universitäts-Bibliothek; die frühere Pilsudski-National-Bibliothek, von der die Bibliothek der Handelshochschule mit verwaltet wurde; die ehemals Gräfliche Krasinski-Bibliothek, die folgende Sondersammlungen sämtlicher Warschauer Bibliotheken vereinigte: Handschriften-Sammlung, Sammlung alter Drucke, Kartographische Sammlung, Musik- und Theatersammlung, Phonogramm-Archiv, Graphische Sammlung; eingegliedert war die Graf Zamoyski-Bibliothek. Für die Leitung sämtlicher Warschauer Bibliotheken war Dr. Witte zuständig.
Die Staatsbibliothek Lublin vereinigte die Bibliothek der ehemals Lubliner Katholischen Universität, die ehemalige Lopacinski-Bibliothek, die Bibliothek des Bobulanums (Lubliner Jesuiten-Kolleg), die Bibliothek des Priesterseminars, die Museumsbibliothek, die Wojewodschafts-Bibliothek, Reste der Bibliothek des ehemaligen Russischen Gymnasiums, Reste der Talmud-Bibliothek, ehemalige Institutsbibliotheken der Universität u.a.m. Die Ordnungs- und Katalogisierungsarbeiten erfolgen unter Leitung von Dr. Kutschabsky.
Die Staatsbibliothek Lemberg bestand aus vier Abteilungen: der ehemaligen Universitäts-Bibliothek; der ehemaligen Ossolineums-Bibliothek (Stiftung des polnischen Grafen Ossolinski), der die Baworowskische Bibliothek angegliedert war; der Bibliothek der Schewtschenko-Gesellschaft mit angegliederter Bibliothek der Gesellschaft Narodny Dom; der Technischen Abteilung (ehemalige Bibliothek der Technischen Hochschule). Geleitet wurde die Staatsbibliothek von Dr. Johanssen. [Vgl. Übersicht über das Bibliothekswesen des Generalgouvernements (1943), BArch R 4901/13675, Bl. 208-215; Bericht über die Dienstreise vom 17. bis 26. Mai 1943 in das Generalgouvernement zur Besichtigung der wissenschaftlichen Bibliotheken, Dr. Kummer, R 4901/13675, BI. 191-197.]
Bestandsbeschreibung: Durch Führererlass vom 12.10.1939 Errichtung der Regierung des Generalgouvernements in den militärisch besetzten polnischen Gebieten, soweit nicht ins Deutsche Reich eingegliedert, mit Sitz in Krakau. Die zur Hauptabteilung Wissenschaft und Unterricht gehörende Hauptverwaltung der Bibliotheken unter Leitung von Dr. Gustav Abb hatte die Aufgabe, zunächst alle wissenschaftlichen Bibliotheken des Generalgouvernements zu sichern und dann vier deutsche Staatsbibliotheken in Krakau, Warschau, Lublin und Lemberg zu betreiben.
Bestandsgeschichte und archivische Bearbeitung
Der Bestand wurde im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam unter der Signatur 12.01 verwahrt. Die Verzeichnung erfolgte Mitte der 80er Jahre durch Frau Karola Wagner.
Nach der Wiedervereinigung wurden die im Bundesarchiv in Koblenz unter der Bestandssignatur R 52 befindlichen Akten der Regierung des Generalgouvernements mit jenen in Potsdam zusammengeführt. Dabei erhielten die (vormals Potsdamer) Akten der Hauptverwaltung der Bibliotheken eine eigene Bestandssignatur (R 52 X), getrennt von den (vormals Koblenzer) Akten der Hauptabteilung Wissenschaft und Unterricht (R 52 VIII).
1997 wurden die Akten dieses Bestandes mit weiteren Akten der Regierung des Generalgouvernements an das Institut des Nationalen Gedenkens (IPN) in Warschau abgegeben. Im Bundesarchiv erfolgt die Benutzung über Mikrofilme.
Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes decken die verschiedenen Verwaltungsbereiche der Bibliotheken ab: Einerseits Organisation, Haushalt und Personal der Behörde, andererseits die Errichtung und den Aufbau der vier deutschen Staatsbibliotheken in Warschau, Lemberg, Lublin und Krakau.
Erschließungszustand: Findbuch (2005), Online-Findbuch (2005)
Zitierweise: BArch R 52-X F/...
Die Zentralbehörde gliederte sich in das Staatssekretariat und 12 Hauptabteilungen: Innere Verwaltung, Finanzen, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Forsten, Arbeit, Propaganda, Wissenschaft und Unterricht, Bauwesen, Eisenbahnen sowie Post. [Vgl. Dritte Verordnung über den Aufbau der Verwaltung des Generalgouvernements (Gliederung der Regierung des Generalgouvernements) vom 16. März 1941, Verordnungsblatt für das Generalgouvernement, Nr. 21/1941 vom 20. März 1941, S. 99f.]
Zur Hauptabteilung Wissenschaft und Unterricht gehörten die Abteilung I Wissenschaft und Volksbildung und die Abteilung II Erziehung und Unterricht. Der Abteilung I angegliedert war die Hauptverwaltung der Bibliotheken unter Leitung von Dr. Gustav Abb. Deren Aufgabe bestand 1. in der „Sicherung aller wissenschaftlichen Bibliotheken des Generalgouvernements (rund 200, Stadt-, Kirchen-, Kloster-und Adelsbibliotheken)" und 2. in der „Einrichtung und Leitung der Verwaltung der vier deutschen Staatsbibliotheken in Krakau, Warschau, Lublin und Lemberg." [Vgl. Übersicht über das Bibliothekswesen des Generalgouvernements (1943), BArch R 4901/13675, Bl. 208-215.]
Durch Verfügung des Staatssekretärs (Bühler) vom 18. Mai 1942 waren diese vier Staatsbibliotheken aus dem Rahmen der Distriktverwaltungen gelöst und fach- und verwaltungsmäßig der Hauptverwaltung der Bibliotheken untergeordnet worden.
Die Staatsbibliothek Krakau setzte sich zusammen aus der Bibliothek der ehemals Jagiellonischen Universität, der Bibliothek der Akademie der Wissenschaften (einschließlich Verlagsarchiv), der Bibliothek der Bergakademie, aus Bibliotheken der ehemaligen Seminare und Institute der Universität sowie aus beschlagnahmten Privatbibliotheken der Stadt und des Distrikts Krakau. Ihr zugedacht waren die Aufgaben einer Zentralbibliothek des Generalgouvernements, einer Zentralstelle für das Pflichtexemplarwesen und „der Verleihung von Büchern nach dem Reich durch den Deutschen Leihverkehr". Die Leitung lag in den Händen von Dr. Abb.
Die Staatsbibliothek Warschau gliederte sich in drei Abteilungen: die ehemalige Universitäts-Bibliothek; die frühere Pilsudski-National-Bibliothek, von der die Bibliothek der Handelshochschule mit verwaltet wurde; die ehemals Gräfliche Krasinski-Bibliothek, die folgende Sondersammlungen sämtlicher Warschauer Bibliotheken vereinigte: Handschriften-Sammlung, Sammlung alter Drucke, Kartographische Sammlung, Musik- und Theatersammlung, Phonogramm-Archiv, Graphische Sammlung; eingegliedert war die Graf Zamoyski-Bibliothek. Für die Leitung sämtlicher Warschauer Bibliotheken war Dr. Witte zuständig.
Die Staatsbibliothek Lublin vereinigte die Bibliothek der ehemals Lubliner Katholischen Universität, die ehemalige Lopacinski-Bibliothek, die Bibliothek des Bobulanums (Lubliner Jesuiten-Kolleg), die Bibliothek des Priesterseminars, die Museumsbibliothek, die Wojewodschafts-Bibliothek, Reste der Bibliothek des ehemaligen Russischen Gymnasiums, Reste der Talmud-Bibliothek, ehemalige Institutsbibliotheken der Universität u.a.m. Die Ordnungs- und Katalogisierungsarbeiten erfolgen unter Leitung von Dr. Kutschabsky.
Die Staatsbibliothek Lemberg bestand aus vier Abteilungen: der ehemaligen Universitäts-Bibliothek; der ehemaligen Ossolineums-Bibliothek (Stiftung des polnischen Grafen Ossolinski), der die Baworowskische Bibliothek angegliedert war; der Bibliothek der Schewtschenko-Gesellschaft mit angegliederter Bibliothek der Gesellschaft Narodny Dom; der Technischen Abteilung (ehemalige Bibliothek der Technischen Hochschule). Geleitet wurde die Staatsbibliothek von Dr. Johanssen. [Vgl. Übersicht über das Bibliothekswesen des Generalgouvernements (1943), BArch R 4901/13675, Bl. 208-215; Bericht über die Dienstreise vom 17. bis 26. Mai 1943 in das Generalgouvernement zur Besichtigung der wissenschaftlichen Bibliotheken, Dr. Kummer, R 4901/13675, BI. 191-197.]
Bestandsbeschreibung: Durch Führererlass vom 12.10.1939 Errichtung der Regierung des Generalgouvernements in den militärisch besetzten polnischen Gebieten, soweit nicht ins Deutsche Reich eingegliedert, mit Sitz in Krakau. Die zur Hauptabteilung Wissenschaft und Unterricht gehörende Hauptverwaltung der Bibliotheken unter Leitung von Dr. Gustav Abb hatte die Aufgabe, zunächst alle wissenschaftlichen Bibliotheken des Generalgouvernements zu sichern und dann vier deutsche Staatsbibliotheken in Krakau, Warschau, Lublin und Lemberg zu betreiben.
Bestandsgeschichte und archivische Bearbeitung
Der Bestand wurde im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam unter der Signatur 12.01 verwahrt. Die Verzeichnung erfolgte Mitte der 80er Jahre durch Frau Karola Wagner.
Nach der Wiedervereinigung wurden die im Bundesarchiv in Koblenz unter der Bestandssignatur R 52 befindlichen Akten der Regierung des Generalgouvernements mit jenen in Potsdam zusammengeführt. Dabei erhielten die (vormals Potsdamer) Akten der Hauptverwaltung der Bibliotheken eine eigene Bestandssignatur (R 52 X), getrennt von den (vormals Koblenzer) Akten der Hauptabteilung Wissenschaft und Unterricht (R 52 VIII).
1997 wurden die Akten dieses Bestandes mit weiteren Akten der Regierung des Generalgouvernements an das Institut des Nationalen Gedenkens (IPN) in Warschau abgegeben. Im Bundesarchiv erfolgt die Benutzung über Mikrofilme.
Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes decken die verschiedenen Verwaltungsbereiche der Bibliotheken ab: Einerseits Organisation, Haushalt und Personal der Behörde, andererseits die Errichtung und den Aufbau der vier deutschen Staatsbibliotheken in Warschau, Lemberg, Lublin und Krakau.
Erschließungszustand: Findbuch (2005), Online-Findbuch (2005)
Zitierweise: BArch R 52-X F/...
Hauptverwaltung der Bibliotheken im Generalgouvernement, 1939-1944
26 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Fremde Archive: Akten 1997 an das Zentralarchiv Neuer Akten in Warschau abgegeben; im Bundesarchiv als Film (Signaturen 76574/76575) einsehbar.
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Akten 1997 an das Zentralarchiv Neuer Akten in Warschau abgegeben; im Bundesarchiv als Film (Signaturen 76574/76575) einsehbar.
Literatur: Bogdan Musial, Deutsche Zivilverwaltung und Judenverfolgung im Generalgouvernement. Eine Fallstudie zum Distrikt Lublin 1939-1944, Wiesbaden 1999
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Akten 1997 an das Zentralarchiv Neuer Akten in Warschau abgegeben; im Bundesarchiv als Film (Signaturen 76574/76575) einsehbar.
Literatur: Bogdan Musial, Deutsche Zivilverwaltung und Judenverfolgung im Generalgouvernement. Eine Fallstudie zum Distrikt Lublin 1939-1944, Wiesbaden 1999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ