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Verordnung betreffend die Abnahme von einem Handgelöbnis bei Errichtung von Inventarien statt des förmlichen Manifestations-Eides. Im vorliegenden Falle handelt es sich um den Nachlass der Witwe des Georg Wamser, Anna Maria geb. Brücher von Klein-Umstadt

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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