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Verordnung: Es ist abermals bekannt zu machen, dass die Erbprinzessin mit fürstlicher Leibesfrucht gesegnet ist. Die bisher üblichen Kirchengebete sind bis zur Entbindung zu halten
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Verordnung: Es ist abermals bekannt zu machen, dass die Erbprinzessin mit fürstlicher Leibesfrucht gesegnet ist. Die bisher üblichen Kirchengebete sind bis zur Entbindung zu halten
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Gießen, 1723 Mai 5
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 23
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