Suchergebnisse
  • 10 von 12

Verordnung: Um die Unordnungen im Salzverlag des vergangenen Jahres zu beseitigen, sind genügend Salzniederlagen angelegt worden. Wer über das zugeteilte Quantum hinaus mehr Salz benötigt, kann seinen Bedarf dort decken. Es ist bei Strafe verboten, fremdes Salz zu erwerben bzw. zu verkaufen

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...