Gerhard Graf von Sayn und Junker Johann Graf zu Wied, Herr zu Isenburg und Runkel, schließen unter Vermittlung des Bertram von Nesselrode, Herrn zu Ehrenstein, und des Adolf Quadt von Isengarten, Verwesers zu Blankenberg, im Kloster Rommersdorf folgenden Vertrag, nachdem sie die Verhandlungen über ihre Gebrechen schon zuvor zu Isenburg und Hartenfels an Wilhelm Graf zu Wied und Moers, Herrn zu Isenburg, Junker Salentin, Herrn zu Isenburg und Neumagen und Erbmarschall Bertram von Nesselrode überlassen hatten: 1-2: Belehnung Wieds mit dem Schloss Braunsberg und Ablösung der an Sayn fallenden Erbrente von 43 fl. 8 Albus Heiratsgeld aus dem Hof zu Nette mit 1200 fl. 3. Bann Maxsain 4. Dienst der armen Leute 5. Weiderecht 6. Gericht an der Veste zu Rückerod 7.-8. Pfändung der armen Leute 9. Gebrechen zu Irlich 10. Kämpfe zwischen Saynschen und Wiedschen Leuten 11. Hammelraub 12. Gieß Nasen 13.-14. Mühle zu Vielbach und neue Mühle daselbst 15. Zoll zu Hachenburg in Sachen Widderstein 16. Belehnung der in Saynschem Gebiet angesessenen Ritterschaft durch Wied 17. Belehnung des Johann Mant von Limbach durch Wied
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Gerhard Graf von Sayn und Junker Johann Graf zu Wied, Herr zu Isenburg und Runkel, schließen unter Vermittlung des Bertram von Nesselrode, Herrn zu Ehrenstein, und des Adolf Quadt von Isengarten, Verwesers zu Blankenberg, im Kloster Rommersdorf folgenden Vertrag, nachdem sie die Verhandlungen über ihre Gebrechen schon zuvor zu Isenburg und Hartenfels an Wilhelm Graf zu Wied und Moers, Herrn zu Isenburg, Junker Salentin, Herrn zu Isenburg und Neumagen und Erbmarschall Bertram von Nesselrode überlassen hatten: 1-2: Belehnung Wieds mit dem Schloss Braunsberg und Ablösung der an Sayn fallenden Erbrente von 43 fl. 8 Albus Heiratsgeld aus dem Hof zu Nette mit 1200 fl. 3. Bann Maxsain 4. Dienst der armen Leute 5. Weiderecht 6. Gericht an der Veste zu Rückerod 7.-8. Pfändung der armen Leute 9. Gebrechen zu Irlich 10. Kämpfe zwischen Saynschen und Wiedschen Leuten 11. Hammelraub 12. Gieß Nasen 13.-14. Mühle zu Vielbach und neue Mühle daselbst 15. Zoll zu Hachenburg in Sachen Widderstein 16. Belehnung der in Saynschem Gebiet angesessenen Ritterschaft durch Wied 17. Belehnung des Johann Mant von Limbach durch Wied
340, U 13265 a
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 8 1500 bis 1549 >> 8.1 1500-1510
1504 August 11
2 Abschriften des 16. Jahrhunderts auf Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1504 up sontag na sant Leurencius daghe des heilgen merttelerß
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gerhard Graf zu Sayn, Johann Graf zu Wied, Bertram von Nesselrode
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gerhard Graf zu Sayn, Johann Graf zu Wied, Bertram von Nesselrode
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:10 MESZ