Markgraf Wilhelm und Markgraf Hermann Fortunat von Baden schließen einen Vertrag im Wesentlichen des Inhalts, daß letzterer sich anheischig macht, die im Herzogtum Luxemburg liegenden badischen Herrschaften und Güter weder zu verkaufen noch sonst zu veräußern und daß dieselben bei Abgang seiner männlichen Linie wieder auf Markgraf Wilhelms männliche Erben fallen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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