Johann Stüdlin und Peter Grünenstein schreiben Burkhard Senft von Hall [Schwäbisch Hall], derzeit in Ulm, dass er dem Rat hier oder dem alten Erhard Vechlin mitteilen soll, dass er die Tat allein begangen habe, da in der Zwischenzeit Johann Stüdlin, Johann Weiher ("Wyer"), Johann Mangold und sein Knecht deswegen angeklagt wurden. Er soll Peter [Grünenstein ?] derart mit dem Schwert verwundet haben, dass zu befürchten ist, dass er gelähmt bleibt. Burkhard Senft soll Bürgermeister und Rat schreiben, dass er diese Tat allein begangen hat und dass deswegen niemand anderer verklagt werden darf.