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Ist es von Aufsicht wegen zweckmäßig, die zur Zeit nicht unter bergbehördlicher Aufsicht stehenden Steinbruchbetriebe im Lande Sachsen der Aufsicht der Bergbehörden zu unterstellen, von Erler
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Ist es von Aufsicht wegen zweckmäßig, die zur Zeit nicht unter bergbehördlicher Aufsicht stehenden Steinbruchbetriebe im Lande Sachsen der Aufsicht der Bergbehörden zu unterstellen, von Erler