Mainz, 1615.06.12. (Richter Adam Ebersheim). Jakob Grießfelders nachgelassener Sohn Georg, jetzt Bürger zu Sennheim im Oberelsaß, quittiert seine Vormünder (Johann Sarburg und Anton Lauff) über die Auszahlung seines Anteils laut Vormundschaftsrechnung. Wegen der 49 fl. 19 Albus, womit Johann Sarburg noch verhaftet ist, wird Georg auf Jost Ritter verwiesen. Z.: Franziskus Ritter, Vikar von St. Peter, und Adam Weißkopf, Bender.

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