Bf Bernhard III. von Paderborn beurkundet, daß der Konversenbruder Konrad von Gehrden ein Gut in Dalhausen von den Brüdern Goswin und Anton von Siddessen mit eigenem Geld erworben und dieses zu seinem Seelenheil, dem seiner Ehefrau und seiner Töchter dem Kloster Gehrden unter der Bedingung übergeben habe, daß Konrad bis zu seinem Lebensende im Besitz des Gutes bleibe und er den Nonnen dreimal jährlich eine außerordentliche Mahlzeit ausrichte. Im Gegenzug verpflichten sich die Nonnen des Klosters zu einem Jahrgedächtnis für ihn, seine Frau und seine Töchter. Der nach dem Tod des Konversen für die Güter verantwortliche Bruder soll den Nonnen ein Gleiches tun. Der Aussteller kündigt seine Siegel an und benennt Zeugen. Acta sunt hec anno dominice incarnationis Mo CC XII, anno episcopatus nostri octavo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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