Search results
  • 10 of 34

Sebastian Denndler, B. zu Sindelfingen, wegen der von ihm gegen Stefan Schmid, weiland B. zu Sindelfingen, vorgebrachten Verleumdungen in Sindelfingen gef., gelobt das 1539 Febr. 23 (Mo nach So Invocavit) gegen ihn ausgesprochene Urteil des Stadtgerichts Sindelfingen anzunehmen und schwört U. Sebastian Denndler hatte Stefan Schmid beschuldigt, vor einigen Jahren behauptet zu haben, der Fürst [König Ferdinand] hätte der Landschaft zwar viel zugesagt, aber nichts gehalten. Da Sebastian Denndler die #Behauptung vor dem Stadtgericht Sindelfingen nicht beweisen konnte, wurde er ins Gefängnis geworfen und vor das Schrannengericht gestellt. Eberhard Gerlach und Friedrich Henne, beide Schultheißen zu Böblingen und Sindelfingen, führten vor dem Stabhalter und Richter zu Sindelfingen die peinliche Befragung durch. Sebastian Denndler wurde dazu verurteilt, dem Nachrichter übergeben und durch ihn vom Rathaus bis vor das Obertor mit Ruten hinausgeschlagen zu werden. Dort sollten Sebastian Denndler zwei Finger der rechten Hand abgehauen werden. Ferner wurde ihm das Tragen von Waffen und der Wirtshausbesuch verboten und es ihm zur Auflage gemacht, auf Lebenszeit die Stadt Sindelfingen nicht zu verlassen. Ausdrücklich wird erwähnt, dass die Strafe als abschreckendes Exempel wirken soll.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...