Kläger: Dr. Balthasar Becker, holsteinischer Rat, Chiliarus Scheele, Heinrich von Hutlem und Jakob Struve (Strube), namens ihrer Frauen, sowie Jakob Gripp als Vormund der Maria Ko(e)ster, sämtlich als Erben des Hans Koester, Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Hans, Hermann und Joachim Haverbeke sowie Hermann Timme, namens seiner Frau Anneken, geb. Haverbeke, Jürgen Reders (Reyers), namens seiner Frau Cillie, geb. Haverbeke, Hans Witte, namens seiner Frau Gretke, geb. Haverbeke, und Hein Timme, namens seiner Frau Catharina, geb. Haverbeke, sämtlich als Erben des Hermann Haverbeke und seiner Frau Lucia, geb. Koester, Witwe des Gercken Lüders, in Billwerder (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1578) citationis ad reassumendum; Beweisführung über die versäumte Zahlung einer Restsumme in einem Streit um die Verlassung von 29 Morgen Land in Billwerder, um die Gültigkeit der entsprechenden Eintragung in das "Landbuch" und um die Abtretung der Hälfte dieses Landes
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Kläger: Dr. Balthasar Becker, holsteinischer Rat, Chiliarus Scheele, Heinrich von Hutlem und Jakob Struve (Strube), namens ihrer Frauen, sowie Jakob Gripp als Vormund der Maria Ko(e)ster, sämtlich als Erben des Hans Koester, Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Hans, Hermann und Joachim Haverbeke sowie Hermann Timme, namens seiner Frau Anneken, geb. Haverbeke, Jürgen Reders (Reyers), namens seiner Frau Cillie, geb. Haverbeke, Hans Witte, namens seiner Frau Gretke, geb. Haverbeke, und Hein Timme, namens seiner Frau Catharina, geb. Haverbeke, sämtlich als Erben des Hermann Haverbeke und seiner Frau Lucia, geb. Koester, Witwe des Gercken Lüders, in Billwerder (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1578) citationis ad reassumendum; Beweisführung über die versäumte Zahlung einer Restsumme in einem Streit um die Verlassung von 29 Morgen Land in Billwerder, um die Gültigkeit der entsprechenden Eintragung in das "Landbuch" und um die Abtretung der Hälfte dieses Landes
211-2_K 51
K 2065
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> K
1525,1571-1580
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Malachias Ramminger. Beklagter: Dr. Alexander Reiffstock (1571), Dr. Johann Gödelmann (1578).- Instanzen: 1. (Landgericht Billwerder 1569). 2. Obergericht 1570. 3. Reichskammergericht 1571-1580.- Darin: "Kauf- und Heiratsverschreibung" von 1525 des Hans Koester über 29 Morgen Land in Billwerder für Gercken Lüders und seine Frau Lucia, Tochter des Hans Koester.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11225 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ