Schuldenberechnung und Auszahlung der Gläubiger nach öffentlicher Versteigerung in Sachen Werner Roß
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GerKer, 1251
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1780
Enthält: 1) Reiner Roß macht Forderungen von 24 Rtlr 46 Albus für 2 Jahre Dienst als Schustergesell bei Werner Roß, den Tag für 2 1/2 Stüber und das Jahr mit 296 Arbeitstagen berechnet. Dagegen hat er von Werner Roß 7 Rtlr 34 Albus Tuch und Kleidung erhalten. Um die restlichen 17 Rtlr 12 Albus 8 Heller zu erhalten, fordert er, wenn Werner Roß weiterhin nicht zu zahlen bereit ist, eine öffentliche Versteigerung seiner gereiten Güter, und da Werner Roß offensichtlich auch bei anderen verschuldet ist, soll ihm, Reiner, der Vorrang vor den anderen Gläubigern zugestanden werden. Der Versteigerungserlös wird beim Gericht hinterlegt. Als Roß nach zweimaliger Aufforderung der Forderung nicht nachkommt, wird das Geld mit Verhängung einer Säumnisstrafe zur Auszahlung übergeben. 2) Zu den anderen Gläubigern gehören die Geistlichen Johann Theodor und J. M. Frohn, bei denen Werner Roß 1751 und 1753 Kapitalien aufgenommen hat. Nach einer Abschlagszahlung 1779 bleibt jetzt noch eine Schuld von 95 Rtlr 10 Albus 4 Hellern. Hinzu kommen Gebühren für die Umrechnung des Münzwardeins von 52 Hellern und Gerichtskosten von 8 Albus 30 Hellern. Auch sie erhalten Geld aus dem Depot.
Schriftstücke: 2
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:42 MEZ