Konrad, Sohn des +Heinz Hagenbach zu Blitzenreute, bekennt für sich, Ehefrau Anna Hainin und ihre Kinder, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit den Hof zu Blitzenreute, den man "buwhof" nennt und den die Mutter des Ausstellers, Gret Vetteri genannt Hagenbächin, und ihr Mann Hans Vetter innehatten. Die Beliehenen müssen Haus und Stadel bauen, da unter der Mutter alles abgebrannt ist. Sie müssen den Hof in gutem Zustand halten, persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften und nicht schlaitzen. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was bisher gegeben wurde und aus dem Rodel des Klosters ersichtlich ist. Der Hof darf nicht verpfändet oder verkauft werden. Im Todesfall und bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim, ebenso bei Ungehorsam und Flucht oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Die genannte Greth Vetteri, ihr Mann Hans Vetter, Peter Hagenbach, Bruder des genannten Konrad Hagenbach und Konrad Bodmer, Bürger zu Altdorf, Schwager der Greth Hagenbächin, geben ihre Ansprüche auf das verliehene Gut in die Hände des Abts auf und leisten Verzicht.