Vergleich zwischen Martin Rehm in dem Birken, Caspar Schad und Martin Kolb auf dem Berg wegen eines Brunnens, der an des Rehm Rain entspringt, und der Wässerung daraus. Danach steht dem Schad und dem Kolb die abwechslungsweise Nützung des Wassers auf jeweils 8 Tage zu, während Martin Rehm befugt sein soll, das ganze Jahr von 12 Uhr Freitag bis 12 Uhr Samstag Mittag das Wasser für sich zu benutzen. Zugleich wird die Benutzung des Brunnens in Martin Kolbs Garten und des Trinkbrunnens an der Gassen geregelt. Siegler: Abt Joachim von Kloster Rot. Orig. Perg., 1 S. fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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