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Verordnung: Ein Ausschreiben des Konsistoriums befiehlt, dass vier Wochen lang geläutet werden muss und ein Gebet auf der Kanzel zu sprechen ist wegen des Todes von Kaiser Karl VI.
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Verordnung: Ein Ausschreiben des Konsistoriums befiehlt, dass vier Wochen lang geläutet werden muss und ein Gebet auf der Kanzel zu sprechen ist wegen des Todes von Kaiser Karl VI.
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> C Verhältnis zum Reich und zu anderen Ländern >> C.1 Verhältnis zum Reich
1740 Oktober 20
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 74
Vermerke: Deskriptoren: Karl (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, VI.)
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