Tillmann Kunnes, Bürgermeister, bescheinigt, daß i
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U 11
I 5 Süchteln Süchteln
Süchteln >> Altes Reich, Französische Zeit >> 1. Urkunden
1629 Juli 6
Regest: Tillmann Kunnes, Bürgermeister, bescheinigt, daß in der Behausung des Heinrich Kreupels von Peter Vliegen, dem Schuhmacher, und seiner Ehefrau Ailheitgen die Geisges Portz auf 3 Jahre gepachtet wurde, beginnend mit Remigius 1629. Als Pachtzins sind jährlich zwischen Remigius umd Andreas an die zeitlichen Bürgermeister 35 Gulden 7 albus zu zahlen. Dafür sollen die Pächter die Pforte mit ihrem Zubehör bewohnen und gebrauchen, wie es auch dem bisherigen Pächter bewilligt worden war, sich im übrigen auch wie dieser verhalten. Zeugen: die Bürgermeister Jakob Boßbaum und Wilhelm Zerris für den Pächter. Bürge für die Zahlung der jährlichen Pacht: Arnold Vliegen.
Ausf., Pap.
Urkunden
Kunnes, Tillmann
Kreupels, Heinrich
Vliegen, Peter
Vliegen, Ailheitgen
Boßbaum, Jakob
Zerris, Wilhelm
Vliegen, Arnold
Geisges Portz
Stadttore, Gyßgensportz
Stadttore, Süchteln; Verpachtung
Verpachtungen, Stadttore
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:55 MEZ