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Verordnung: Alle zuständigen Beamten haben von der abgeschlossenen Gegenseitigkeitserklärung zwischen Hessen und Preußen wegen beiderseitiger Stempelbefreiungen Kenntnis zu nehmen (Überweisungsschreiben vom 27. September 1902 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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