Grefrath ab 1848 (Bestand)
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G 2
Kreisarchiv Viersen (Archivtektonik) >> G Grefrath
Die Gemeinde Grefrath kam bei der Kreiseinteilung der preußischen Rheinprovinz 1816 zum Kreise Kempen. Sie umfaßte die Siedlungen Grefrath, Vinkrath, Schlibeck und Vorst. Dieser Bestand blieb bis heute unverändert. Bei der Einführung der Ämterverfassung wurde der Gemeindebezirk ein selbständiges Amt, durch die kommunale Neugliederung wuchs die Gemeinde mit dem neuen Ortsteil Oedt weiter an. Der Aktenbestand im Kreisarchiv Viersen ist daher in drei Teile geliedert. Der erste Teil umfasst die Grefrather Akten mit einer kleinen Urkundenüberliefeurng und älteren Akten bis 1848. Ab 1848 befinden sich die folgenden Dokumente dieser Zeit in einem ungeschlossenen und weiterzuführenden Bestand, dessen Klassifikation sich in etwa an der vorherrschenden Ämterstruktur orientiert. Die Grefrather Belange waren bis zum Jahr 2020 in einem gemeinsamen Bestand gefasst, der allerdings wie auch Niederkrüchten und andere Städte- und Gemeindebestände geteilt wurde, um eine angemessenere, aufgabenorientierte Klassifikation erstellen zu können. Der Bruch ist für Grefrather Akten meist klar zu greifen, sodass hier das Jahr 1848 als Zeitschnitt gewählt wurde. Vormals in 3 Repertorien unterteilt, wurde im Jahr 1977 eine vorletzte und im Jahr 2015 eine letzte größere Aktenabgabe bearbeitet und verzeichnet. Rückstände sind nicht vorhanden. In vielen Abteilungen findet sich nach 1851 eine Lücke, die vermutlich durch Kassation entstanden ist. In günstigen Fällen setzen die Akten wieder um 1880 ein, in ungünstigen erst nach dem 1. Weltkrieg. Vor allem die Abteilung Polizei bietet fast ausschließlich Akten aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, aus der späteren Zeit sind nur Rudimente erhalten. Mitunter konnten aus erhaltenen, losen Schriftstücken kleine, aber unzusammenhängende Konvolute gebildet werden für die fehlende Zeit. Diese Lücke macht sich im Gesamtbestand und im Umfang schmerzlich bemerkbar.Die systematische Ablage der Akten war in Grefrath wenig ausgebildet, sodass sich mitunter Bände recht vielfältigen Inhaltes finden. Auch die Akten der Besatzungszeit nach dem 1. Weltkrieg sind nicht immer mit der wünschenswerten systematischen Überlegung abgelegt worden. An Signatursystemen finden sich vier verschiedene vor: für die erste Hälfte 19. Jahrhunderts Doppelbuchstaben oder römische Ziffern, ab 1860 die Teilung in Generalia und Spezialia zusammen mit Fächern (römische Ziffern) und Unterabteilungen, schließlich ab ca. 1930 das dekadische System, das z.T. auch anläßlich der Repositur auf ältere Akten angewandt wurde.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ